Den heutigen Eintrag möchte ich einem Urteil des BGH widmen. Der hat nämlich jetzt entschieden, dass Kommunen entschädigungspflichtig sind, wenn eine Grundbucheintragung zu lange dauert. Ein bemerkenswertes Urteil – bemerkenswert vor allem dann, wenn man auf die Daten blickt: Der Fall war von 1998, die Gerichtsentscheidung 2007. Da musste ich dann ein wenig schmunzeln. Was passiert nun, wenn die Betroffenen auch für die 9 Jahre Rechtsweg noch eine Entschädigung verlangen?
Im Grunde ist diese Entscheidung also eine Skurrilität in sich, und man fragt sich, ob sie das Problem langsam arbeitender Behörden lösen soll, oder nicht doch eher nur illustrieren.
Mittwoch, 10. Januar 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen