Freitag, 26. August 2005

Bewertung nach dem Ausschlussverfahren

Die neue »Linkspartei« eröffnet ein Ausschlussverfahren gegen innerparteiliche Kritiker. Gerechtfertigt? Das kann ich nicht beurteilen. Die Kritiker sind gegen den Zusammenschluss mit der PDS. Aber die Wahl ist so kurzfristig gekommen, dass kaum Zeit für Diskussionen bleibt, und die WASG hat nun mal alles auf diese Karte gesetzt.
  Also, es mag durchaus sein, dass ein Streit zu diesem Zeitpunkt die neue Partei demontiert und es daher sinnvoll ist, Disziplin einzufordern. Einen Monat lang sollte das ja wohl durchzuhalten sein.

Kopfschmerzen bereitet dabei allerdings, dass gerade dann ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde, als sich der Konflikt vom politischen Richtungsstreit zu eindeutigen Sachfragen verlagerte: Hat der Bundestagskandidat Hüseyin Aydin sich unkorrekt verhalten und seine Partei geschädigt?
  Wenn die Kritiker zu dieser Frage Aufklärung fordern, ist da kein Raum für Disziplinierungsmaßnahmen: Für eine Partei, die vor allem auch als moralische Alternative ernst genommen werden will, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Vorwürfen nachzugehen. Wenn diese Partei einerseits mehr finanzielle Gerechtigkeit für alle fordert und andererseits zugleich in den Ruch gerät, Korruption in den eigenen Reihen zu decken – dann hat sie sich eigentlich schon selbst demontiert, bevor sie noch ein erstes Mal zur Wahl stand.

Also, es lohnt sich, dieses Ausschlussverfahren genau zu beobachten. Es ist der Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Linkspartei. Und das hat wenig mit dem Streit zwischen der Parteiführung und den Kritikern zu tun – es geht darum, dass die WASG nun in der Pflicht ist, zu beweisen, dass das Ausschlussverfahren im Sinne der Partei liegt und nicht nur ein Vorwand ist.
  Also, ich schaue, ob Hüseyin Aydin zurücktritt; oder ob die Partei die Vorwürfe gegen ihn von unabhängiger Stelle untersuchen lässt. Das sind die einzigen Möglichkeiten, um zu beweisen, dass das Ausschlussverfahren nicht der Behinderung innerparteilicher Kontrollmechanismen dient. Und einen Beweis kann man verlangen – eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Bei einem so drastischen Schritt zur Parteidisziplin wie einem Ausschlussverfahren müssen auch vergleichbar drastische Schritte für die Parteiglaubwürdigkeit möglich sein.
  Eine Partei, die auch nur im Verdacht steht, wegzuschauen, wenn einzelne Mitglieder sich an gemeinschaftlichen Geldtöpfen zu schaffen machen, sollte man auf keinen Fall an staatliche Geldtöpfe heranlassen. Vor allem dann nicht, wenn dieser Verdacht schon so früh aufkommt – denn entsprechende Begehrlichkeiten wachsen in der Politik ohnehin früh genug.

Also: Sind die Kritiker die »Bösen« und gehören ausgeschlossen, oder sind die Parteioberen die »Bösen« und wollen mit allen Mitteln Missstände vertuschen? Die WASG hat es selbst in der Hand, diese Frage noch vor der Wahl zu beantworten.

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